Skip to main content
Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin 6/2021

08.07.2021 | Pflege | Leitthema

Entlassung gegen ärztlichen Rat in Rettungsdienst und Notaufnahme

verfasst von: Martin Pin

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 6/2021

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Die „Entlassung gegen ärztlichen Rat“ oder eine „Behandlungsverweigerung“ ist eine regelmäßig in der Notfallversorgung auftretende Konfliktsituation, die sowohl für den Berufsanfänger, aber auch für den Erfahrenen eine Herausforderung darstellt. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützten „Würde und Freiheit des Menschen“. Eine Einwilligungsfähigkeit des Patienten ist die Voraussetzung für die Zustimmung oder Ablehnung einer medizinischen Maßnahme. Eine medizinisch unvernünftige Entscheidung bedeutet dabei nicht, dass der Patient nicht einwilligungsfähig ist. Es besteht eine gesetzliche Aufklärungspflicht. Die Aufklärung ist eine ärztliche Aufgabe und kann nicht auf nichtärztliches Personal delegiert werden. Die Aufklärung muss adressatenorientiert, verständlich und auf laienhafter Basis erfolgen. Dabei gilt: Was nicht dokumentiert wurde, wurde auch nicht durchgeführt. Eine gute Dokumentation ist ein entscheidender Faktor bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Eine gesetzliche Betreuung kann unterschiedliche Bereiche betreffen. Eine Betreuung schließt nicht automatisch die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein. Auch Patienten mit einer Betreuung können einwilligungsfähig sein. Im Rettungsdienst muss die Notwendigkeit der Hilfe und die Einwilligungsfähigkeit festgestellt werden.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Verfassungsrechtliche Begründung für eine Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen – Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages WD 3 – 471/08 – Stand 2009, Verfassungsrechtliche Begründung für eine Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen – Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages WD 3 – 471/08 – Stand 2009,
2.
Zurück zum Zitat Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Neue Juristische Wochenschrift 1989, S. 2960ff. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Neue Juristische Wochenschrift 1989, S. 2960ff.
3.
Zurück zum Zitat Große Feldhaus S (2019) Behandlungsverweigerung. In: Große Feldhaus S, Große Feldhaus J (Hrsg) Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern – Für Praxis, Klinik und Begutachtung. Urban & Fischer in Elsevier, München Große Feldhaus S (2019) Behandlungsverweigerung. In: Große Feldhaus S, Große Feldhaus J (Hrsg) Arzt und Recht bei Fehlern und Irrtümern – Für Praxis, Klinik und Begutachtung. Urban & Fischer in Elsevier, München
4.
Zurück zum Zitat Hufen F (2001) In dubio pro dignitate – Selbstbestimmung und Grundrechtsschutz am Ende des Lebens. Neue Jurist Wochenschr :849 (ff) Hufen F (2001) In dubio pro dignitate – Selbstbestimmung und Grundrechtsschutz am Ende des Lebens. Neue Jurist Wochenschr :849 (ff)
5.
Zurück zum Zitat Kostorz P (2011) Die ärztliche Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten im Licht des neuen Patientenverfügungsrechts nach §§ 1901a und 1901b BGB. Gesundheitswesen 73:13–19CrossRef Kostorz P (2011) Die ärztliche Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten im Licht des neuen Patientenverfügungsrechts nach §§ 1901a und 1901b BGB. Gesundheitswesen 73:13–19CrossRef
6.
Zurück zum Zitat S2k-Leitlinie – Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen – AWMF-Leitlinie Registernummer 108-001; Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit bei erwachsenen Patienten, Dtsch Arztebl. 2019 116(22): A‑1133 / B‑933 / C‑921 S2k-Leitlinie – Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen – AWMF-Leitlinie Registernummer 108-001; Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit bei erwachsenen Patienten, Dtsch Arztebl. 2019 116(22): A‑1133 / B‑933 / C‑921
7.
Zurück zum Zitat Palandt 79 .Auflage, BGB, §630e RdNr.12 Palandt 79 .Auflage, BGB, §630e RdNr.12
8.
Zurück zum Zitat Palandt 79. Aufl. BGB, § 630d RdNr. 4; BT-Drucksache 17/10488 S. 24 Palandt 79. Aufl. BGB, § 630d RdNr. 4; BT-Drucksache 17/10488 S. 24
10.
Zurück zum Zitat OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2011, III‑3 RVs 104/10 OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2011, III‑3 RVs 104/10
11.
Zurück zum Zitat OLG Thüringen, Beschluss vom 06.10.2011, 1 Ss 82/11 OLG Thüringen, Beschluss vom 06.10.2011, 1 Ss 82/11
Metadaten
Titel
Entlassung gegen ärztlichen Rat in Rettungsdienst und Notaufnahme
verfasst von
Martin Pin
Publikationsdatum
08.07.2021
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Pflege
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 6/2021
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-021-00908-7

Weitere Artikel der Ausgabe 6/2021

Notfall + Rettungsmedizin 6/2021 Zur Ausgabe

Blutdrucksenkung schon im Rettungswagen bei akutem Schlaganfall?

31.05.2024 Apoplex Nachrichten

Der optimale Ansatz für die Blutdruckkontrolle bei Patientinnen und Patienten mit akutem Schlaganfall ist noch nicht gefunden. Ob sich eine frühzeitige Therapie der Hypertonie noch während des Transports in die Klinik lohnt, hat jetzt eine Studie aus China untersucht.

Ähnliche Überlebensraten nach Reanimation während des Transports bzw. vor Ort

29.05.2024 Reanimation im Kindesalter Nachrichten

Laut einer Studie aus den USA und Kanada scheint es bei der Reanimation von Kindern außerhalb einer Klinik keinen Unterschied für das Überleben zu machen, ob die Wiederbelebungsmaßnahmen während des Transports in die Klinik stattfinden oder vor Ort ausgeführt werden. Jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen und eine wichtige Ausnahme.

Nicht Creutzfeldt Jakob, sondern Abführtee-Vergiftung

29.05.2024 Hyponatriämie Nachrichten

Eine ältere Frau trinkt regelmäßig Sennesblättertee gegen ihre Verstopfung. Der scheint plötzlich gut zu wirken. Auf Durchfall und Erbrechen folgt allerdings eine Hyponatriämie. Nach deren Korrektur kommt es plötzlich zu progredienten Kognitions- und Verhaltensstörungen.

Häusliche Gewalt in der orthopädischen Notaufnahme oft nicht erkannt

28.05.2024 Häusliche Gewalt Nachrichten

In der Notaufnahme wird die Chance, Opfer von häuslicher Gewalt zu identifizieren, von Orthopäden und Orthopädinnen offenbar zu wenig genutzt. Darauf deuten die Ergebnisse einer Fragebogenstudie an der Sahlgrenska-Universität in Schweden hin.

Update AINS

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.